Als Anwälte im Bereich Internationales Verkehrsrecht stehen wir an Ihrer Seite, wenn es um einen Verkehrsunfall, einen Bußgeldbescheid oder um ein sonstiges Verkehrsrechtsproblem mit Auslandsbezug geht:
- die Abwicklung von Verkehrsunfällen im Ausland sowie die Geltendmachung von Forderungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Bußgeldbescheide aus dem Ausland
- EU-Führerschein und Führerscheinentzug in anderen Ländern
- Autokauf und Zulassung von Autos aus dem Ausland
- internationales Verkehrsstrafrecht
Rechtlicher Beistand bei Bußgeldern und Verkehrsunfällen im Ausland
Bei Bußgeldbescheiden im Ausland droht eine Vollstreckung in Deutschland. Wer nichts tut und nicht innerhalb der Einspruchsfristen tätig wird, der riskiert wegen Säumniszuschlägen ein empfindlich erhöhtes Bußgeld.
Ähnliches gilt für den Führerschein: Dieser kann auch im Ausland eingezogen werden. Die Fahrerlaubnis kann auch in Deutschland entzogen werden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von Verkehrsverstößen im Ausland erfährt.
Bei einem Unfall in einem anderen Land wird regelmäßig ausländisches Recht angewandt. Dieses unterscheidet sich oft erheblich von deutschem Verkehrsrecht. Daher übernehme ich für Sie die komplette Abwicklung des Unfalls und auch den Umgang mit der ausländischen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.