Als Strafverteidiger in München berate und vertrete ich Sie bei allen Körperverletzungsdelikten. Nach kompetenter Analyse der Ermittlungsakte erarbeite ich mit Ihnen zusammen die bestmögliche Verteidigungsstrategie und begleite Sie vom Anfang bis zum Ende des Strafverfahrens. Ich kann Sie bundesweit vor allen Strafgerichten vertreten.
Auch wenn Sie Opfer einer Körperverletzung geworden sind, setze ich mich dafür ein, dass Sie Schutz vor dem Täter erhalten und Ihre Ansprüche auf Schadens- und Schmerzensgeld schnell und einfach durchsetzen. In bestimmten Fällen können Sie als Nebenkläger im Strafverfahren gegen den Täter auftreten. Gerne stehe ich Ihnen auch hierbei mit Rat und Tat zur Seite.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in unserem Büro in der Münchener Altstadt.
- Wann mache ich mich wegen vorsätzlicher Körperverletzung strafbar?
- Was ist eine einfache vorsätzliche Körperverletzung?
- Was ist eine gefährliche Körperverletzung?
- Was ist eine schwere Körperverletzung?
- Körperverletzung mit Todesfolge
- Was genau bedeutet fahrlässige Körperverletzung?
- Wann mache ich mich wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen strafbar?
- Womit muss ich bei Strafverfolgung bei Körperverletzungsdelikten rechnen?
- Wie soll ich mich am besten verhalten?
1. Wann mache ich mich wegen vorsätzlicher Körperverletzung strafbar?
Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Daneben existieren noch weitere, speziellere Straftatbestände, wie z.B. die gefährliche, schwere Körperverletzung oder die Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Sinn und Zweck der dieser gesetzlichen Regelung ist der Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Menschen. Eine Körperverletzung kann nur durch einen anderen begangen werden. Die Selbstverletzung steht nicht unter Strafe.
2. Was ist eine einfache vorsätzliche Körperverletzung?
Die einfache Körperverletzung wird nur auf Antrag des Opfers strafrechtlich verfolgt, es sei denn, die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft hält eine Strafverfolgung für geboten.
Dem Straftäter droht für dieses Vergehen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
3. Was ist eine gefährliche Körperverletzung?
Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung erwartet den Täter eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten, in schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.
4. Was ist eine schwere Körperverletzung?
- Seh- oder Sprechvermögen
- Gehör
- Fortpflanzungsfähigkeit oder
- ein wichtiger Körperteil
verloren geht, dauernd nicht mehr gebraucht werden kann oder in erheblicher Weise dauerhaft entstellt wird.
Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist, dass der Täter zumindest fahrlässig – also leichtsinnig – gehandelt haben muss. Gerade hier muss der Strafverteidiger darauf achten, ob dieses Merkmal erfüllt wurde. Es muss nachgewiesen sein, dass zwischen der Körperverletzung und der eingetretenen schweren Folge (z.B. Verlust einer Hand) ein direkter Zusammenhang besteht.
Den Täter erwartet bei einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von mindestens einem und höchstens zehn Jahren.
5. Körperverletzung mit Todesfolge
Stirbt infolge der Körperverletzung ein Mensch, so erhöht sich die Strafe auf eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren (§ 227 Absatz 1 StGB).
Eine Körperverletzung mit Todesfolge liegt z.B. vor, wenn der Täter mit einer Glasflasche auf den Kopf des Opfers einschlägt und dieses dann verstirbt, weil es beim Sturz mit dem Kopf auf einen spitzen Pflasterstein aufschlägt.
Auch bei diesem Delikt müssen die Strafverfolgungsorgane nachweisen, dass zwischen der Körperverletzung und dem Tod des Opfers ein direkter Zusammenhang besteht. Ein erfahrener Strafverteidiger achtet stets darauf.
6. Was genau bedeutet fahrlässige Körperverletzung?
Bei Begehung einer fahrlässigen Körperverletzung droht in der Regel eine Geldstrafe, in bestimmten Fällen (z.B. schwere Verletzung des Opfers) eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren.
Die fahrlässige Körperverletzung wird genau wie die einfache Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft hält eine Strafverfolgung für erforderlich.
7. Wann mache ich mich wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen strafbar?
Der erfahrene Rechtsanwalt für Körperverletzung wird hier genau überprüfen, ob zwischen dem Täter und dem Opfer tatsächlich ein besonderes Schutz- oder Abhängigkeitsverhältnis besteht. Ist dies nicht der Fall, so ist auch eine Strafbarkeit nach § 225 StGB ausgeschlossen.
In der Praxis wird eine Strafbarkeit nach § 225 StGB zumeist im Verhältnis Eltern zu ihren Kindern begangen.
Beispiel: Vater schlägt sein 1-jähriges Kind mehrmals mit der Faust ins Gesicht, weil es geschrien hat.
Auch am Arbeitsplatz kann ein derartiges Abhängigkeitsverhältnis bestehen.
Beispiel: Die Altenpflegerin A verbrüht die bewegungsunfähige Seniorin B bewusst mehrmals mit brühend heißem Wasser, weil die B anstrengend sei.
Wer sich wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen strafbar macht, muss mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.
8. Womit muss ich bei Strafverfolgung bei Körperverletzungsdelikten rechnen?
So ist z.B. bei einer einfachen oder fahrlässigen Körperverletzung sicherlich nicht mit einer Untersuchungshaft zu rechnen. Wird dem Beschuldigten hingegen eine schwere Körperverletzung oder eine Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen, so kommen alle Strafverfolgungsmaßnahmen in Betracht, auch Untersuchungshaft.
9. Wie soll ich mich am besten verhalten?
Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu mir auf!
Nach Mandatierung beantrage ich umgehend Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen. Als erfahrener Strafverteidiger nehme ich Ihre Probleme sehr ernst. Bedenken Sie, dass Körperverletzung kein Kavaliersdelikt ist!
Meine frühzeitige Beauftragung kann dabei helfen, schwere straf- und zivilrechtliche Folgen zu verhindern. Bei Verurteilung droht Ihnen eine Freiheitsstrafe sowie eine Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis. Hinzu kommen möglicherweise zivilrechtliche Schadensersatzansprüche (z.B. Arztkosten, Schmerzensgeld) des Opfers, die je nach Fall auch den finanziellen Ruin für Sie bedeuten können.
Mit meiner jahrelangen Erfahrung als Rechtsanwalt für Körperverletzung in München sowie meiner ausgeklügelten Taktik halte ich den Schaden von Ihnen fern, bestenfalls verhindere ich ihn ganz.