Florian Wehner ist seit 1988 als anwaltlicher Mitarbeiter in der auf Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisierten Kanzlei tätig und seit 1994 Mitinhaber in Partnerschaft mit Dr. Grasmüller. Seit dem Tod von Dr. Grasmüller im Jahre 2005 ist er alleiniger Inhaber der Kanzlei. In den ersten Jahren betreute er das Unfall- und Schadensressort und erwarb gerade in diesem Bereich – wie auch im allgemeinen Strafrecht – fundierte Kenntnisse.
Daneben war er als enger Partner von Dr. Grasmüller in Fällen des Verkehrs- und Strafrechts in München tätig.
Nach der zunehmenden Ausrichtung der Kanzlei auf mittelständische Bereiche betätigte sich RA Wehner verstärkt auch in der arbeits-, gesellschafts- und erbrechtlichen Beratung und im Kapitalanlagerecht und berät heute neben privaten Mandanten und Arbeitnehmern auch gewerbliche Mandanten.
Aufgrund eines zunehmenden Zugangs von Mandanten nach Auflösung der familienrechtlichen Kanzlei eines befreundeten Kollegen liegt dort ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Florian Wehner.