Da die gegnerische Versicherung in der Regel bei Verschulden ihres Versicherungsnehmers auch die Kosten des Anwalts des Geschädigten übernimmt, empfiehlt es sich dringend, die Unfallabwicklung einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht zu überlassen.
Weil jedoch im Vorfeld oft eine Reihe von Fehlern gemacht werden, die später erhebliche Nachteile bringen können, möchten wir Ihnen für den hoffentlich nie eintretenden Fall der Betroffenheit von einem Unfall gerne ein paar Tipps als Verhaltensregeln an die Hand geben:
- Bitte – auch wenn Sie sich im Recht fühlen – vor Rücksprache mit einem Anwalt keine Aussagen gegenüber der Polizei und auch nicht gegenüber Ihrer Haftpflicht und/oder Vollkasko-Versicherung. Sie können später immer noch Angaben machen, wenn diese sachdienlich sind. Das gleiche gilt für den standardisierten Unfallbericht, z.B. der HUK.
- Zeugen sammeln und Fotos, gerne auch mit dem Handy machen. Letzeres ist – gerade wenn Sie alleine im Auto oder als Betroffener zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind – ganz wichtig. Ein Sachverständiger für Unfallanalyse kann später aus der Endstellung der beteiligten Fahrzeuge/Personen die Unfallsituation rekonstruieren. Ohne Fotos ist das jedoch praktisch unmöglich.
- Die Schäden an Ihrem Fahrzeug oder beschädigten Sachen (hier bitte Belege sammeln!) nur von einem neutralen Sachverständigen begutachten lassen, der möglichst schnell eingeschaltet werden sollte. Gutachter der gegnerischen Versicherung rechnen oft zu knapp – die Versicherung muss auch Ihren Gutachter bezahlen, wenn Sie nicht schuld sind. Sobald Sie über ein solches Gutachten verfügen, können Sie mit Ihrem verunfallten PKW machen, was Sie wollen – die gegnerische Versicherung hat keinen Zugriff auf Ihr Fahrzeug.
- Überlassen Sie die Schadensmeldung an die Versicherung des Gegners möglichst einem Verkehrsanwalt. Der optimiert auch die einzelnen Schadensposten und berät Sie in Hinblick auf die teils oft komplizierten Probleme zu Mietwagen und Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Gerade diese Bereiche sind sehr umstritten; hier versuchen die Versicherungen oft, Leistungen zu sparen.
- Wenn Sie verletzt sind oder sich auch nur schlecht fühlen, wenden Sie sich bitte umgehend an einen Arzt. Die bei Unfällen klassischen „Schleudertraumata“ treten oft erst verzögert, am darauffolgenden Tag bis zu zwei Tagen später auf und verursachen Kopfschmerzen, Verspannungen und Übelkeit. Bei anhaltenden Problemen ist eine neurologische Abklärung zumeist unabdingbar. Auch hier gibt es eine schier unübersehbare Fülle von Urteilen zum Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen, die nur ein erfahrener Verkehrsanwalt umsetzen kann.
Schleudertraumen sind für Versicherungen oft ein „rotes Tuch“ und werden oft als degenerative und somit unfallunabhängige Vorschäden abgetan. - Diese Hinweise sollten Ihnen dazu verhelfen, möglichst im Vorfeld der Unfallregulierung nichts falsch zu machen, wenn Sie sie beherzigen. Je eher Sie sich an einen erfahrenen Verkehrsanwalt wenden, desto sicherer kann der Ihre Rechte wahren. Zum Schluss noch eine Empfehlung: Sollten Sie noch keine haben, denken Sie doch mal über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nach.
Im Unfallrecht wird viel gestritten, leider aber auch viel gelogen, denn viele haben Angst um ihren Schadensfreiheitsrabatt oder fühlen sich auch nur subjektiv im Recht. Verkehrsprozesse können – auch bei Bagatellschäden – sehr teuer werden, vor allem wenn Gutachten zur Unfallanalyse oder zu Schäden erforderlich sind oder von Gericht angeordnet werden. Als wahrscheinlicher Kläger müssen Sie die meist vorfinanzieren, was in die tausende Euro gehen kann.
Gerne können wir Sie über die Möglichkeiten beraten – den Verkehr mit der Rechtsschutzversicherung bei Unfallabwicklung übernehmen wir selbstverständlich kostenlos.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen ein paar Hilfen an die Hand geben und wünschen Ihnen, dass Sie immer unfallfrei unterwegs sind.