Fahren ohne Führerschein: Diese Strafe droht bei Blitzer, Unfall oder Alkohol

Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat. Wir erklären Ihnen, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen und was Sie tun können, um eine Strafe zu vermeiden.

1. Strafe bei Fahren ohne Führerschein

Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes.

Das Strafmaß und die Folgen hängen von der Schwere der Tat ab:

  • Hat der Fahrer noch nie einen Führerschein besessen, sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten vor. Dabei spielt es keine Rolle, welches Fahrzeug die Person gefahren ist.
  • Etwas milder fällt die Strafe aus, wenn der Fahrer zwar grundsätzlich eine Fahrerlaubnis besitzt, diese aber entzogen oder ein Fahrverbot verhängt wurde. In diesem Fall droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
Achtung: Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gilt der Verurteilte als vorbestraft.
  • Wenn die Polizei Sie zweimal oder öfter beim vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt, fallen die Strafen härter aus. Wiederholungstäter riskieren eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Hinzu kommen weitere Sanktionen wie Punkte in Flensburg oder die Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
  • In leichteren Fällen – etwa bei versehentlichem Fahren mit abgelaufenem Führerschein – kann es bei einer Geldstrafe bleiben. Diese kann aber mehrere tausend Euro betragen.
Achtung vor Halterhaftung: Nicht nur der Fahrer macht sich strafbar. Auch der Halter eines Fahrzeugs macht sich nach dem Straßenverkehrsgesetz strafbar, wenn er sein Fahrzeug wissentlich oder fahrlässig einer Person ohne Fahrerlaubnis überlässt. Der Fahrzeughalter muss nämlich prüfen, ob der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Die Strafe kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sein.

Neben den strafrechtlichen Folgen drohen dem Fahrer weitere Konsequenzen:

  • Führerscheinsperre: Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine Sperrfrist für die Neuerteilung eines Führerscheins anordnen.
  • Versicherungsprobleme: Sollte es zu einem Unfall kommen, wird es teuer, da die Versicherungen in der Regel Leistungen verweigern oder Erstattung verlangen dürfen (mehr dazu unten).
  • Einträge im Fahreignungsregister: Je nach Schwere des Vergehens werden Punkte in Flensburg eingetragen.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen können, weil Sie ihn zum Beispiel zu Hause vergessen haben, begehen Sie keine Straftat. Es handelt sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet wird.

2. Was passiert bei Fahren ohne Führerschein und…

In besonders schweren Fällen kann die Strafe auch höher ausfallen. In der Praxis hängt das Strafmaß von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von erschwerenden Umständen wie einem Unfall, Alkohol- oder Drogeneinfluss oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Unfall

Wenn Sie ohne gültigen Führerschein einen Unfall verursachen, verschärft sich die Situation erheblich. Strafrechtlich wird dies als besonders schwerer Fall gewertet, was höhere Geldstrafen oder eine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Freiheitsstrafe zur Folge hat.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert zwar grundsätzlich den Schaden Ihres Unfallgegners, wenn Sie den Unfall verschuldet haben. Sie kann allerdings von Ihnen anschließend bis zu 5.000 € Erstattung verlangen. Ihre Teil- oder Vollkasko kann die Regulierung Ihres eigenen Schadens von vornherein verweigern.

Bei Personenschäden droht zusätzlich eine Strafverfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung, was das Strafmaß weiter erhöht.

Fahrerflucht

Wenn Sie vom Unfallort flüchten, begehen Sie auch eine Fahrerflucht nach § 142 StGB. Die Strafe steigert sich dadurch erneut und Sie müssen nun fest damit rechnen, dass Ihr Führerschein länger einbehalten bleibt.

Beispiel: Das Amtsgericht Kleve hat einen Täter, der ohne Fahrerlaubnis einen Unfall verursachte und sich anschließend vom Unfallort entfernte, zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis für 15 Monate gesperrt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, so dass der Verurteilte vorerst vom Gefängnis verschont blieb (AG Kleve, Urteil vom 05.04.2023, Az.12 Ds-302 Js 151/23-56/23).

Alkohol oder Drogen

Wird jemand ohne Führerschein und unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer erwischt, gilt dies als besonders schweres Vergehen. Die Geldstrafe fällt deutlich höher aus, oft im vierstelligen Bereich, oder es wird eine Freiheitsstrafe verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verlängert sich erheblich, oft auf mehrere Jahre. Zudem wird in solchen Fällen fast immer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, bevor überhaupt an eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu denken ist. Die MPU soll nachweisen, dass der Betroffene wieder in der Lage ist, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Sie ist jedoch mit hohen Kosten verbunden und ohne professionelle Hilfe oft nicht leicht zu bestehen.

Außerdem macht sich der Fahrer wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Auch hierfür droht ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Zu schnell gefahren

Wenn man ohne Führerschein geblitzt wird, kommt es auf das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung an. In der Regel wird dies auch als Erschwerung gewertet und führt zu einer höheren Strafe.

Bei extremen Überschreitungen – z.B. mehr als 50 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts – kann zusätzlich der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung erfüllt sein. Dies kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder zu einer Geldstrafe führen.

3. Wie lange ist der Führerschein gesperrt?

Nachdem die Behörde oder das Gericht den Führerschein rechtskräftig entzogen hat, läuft automatisch eine Sperrfrist. Während dieser Zeit darf die Behörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Wenn Sie während der Sperrfrist erneut ohne Führerschein fahren und dabei erwischt werden, verlängert sich die Sperrfrist oft erheblich.

Generell hängt die Dauer der Sperrfrist von verschiedenen Faktoren ab und ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich:

  • Im Allgemeinen kann die Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen.
  • Bei Ersttätern liegt sie häufig zwischen sechs und zwölf Monaten.
  • Als Wiederholungstäter oder in besonders schweren Fällen müssen Sie mit längeren Sperren rechnen.

Die genaue Dauer wird vom Gericht festgelegt und hängt von der Schwere der Straftat ab.

4. Wie kann ich eine Strafe und Sperre verhindern?

Um Strafen oder Sperren zu vermeiden oder zu mildern, gibt es verschiedene Ansätze. Was am meisten Erfolg verspricht, hängt stark vom Einzelfall ab:

  • Das Gericht kann die freiwillige Abgabe des Führerscheins als Zeichen der Einsicht werten. Dies signalisiert, dass der Betroffene die Schwere seines Vergehens erkannt hat und bereit ist, die Konsequenzen zu tragen. Dies kann zu einer milderen Beurteilung führen, ist aber keine Garantie dafür.
  • Generell kann sich die Kooperation mit den Behörden positiv auf das Strafmaß auswirken. Die Gerichte berücksichtigen häufig die Einsicht und Kooperationsbereitschaft des Angeklagten.
  • Außerdem ist es in vielen Fällen ratsam, einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts hinzuzuziehen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt die rechtlichen Möglichkeiten und kann in Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht oft bessere Ergebnisse erzielen.
  • Die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) vor einer gerichtlichen Anordnung kann als proaktive Maßnahme positiv bewertet werden. Dies zeigt die Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen und aktiv an der Verbesserung der eigenen Fahreignung zu arbeiten.
  • In einigen Fällen berücksichtigt das Gericht auch persönliche Umstände. Zum Beispiel, wenn der Führerschein für die Berufsausübung unbedingt erforderlich ist.
  • Schließlich bestehen z.B. gute Chancen, wenn sich der Fahrer in einer notstandsähnlichen Situation befand, die sein Verhalten zwar nicht entschuldigt, aber zumindest verständlich erscheinen lässt.
    Beispiel: Die spontane Fahrt eines Vaters ohne Führerschein ins Krankenhaus nach einem schweren Verkehrsunfall seines Sohnes wäre eine solche Situation.
Wichtig: Während des laufenden Verfahrens müssen weitere Verstöße unbedingt vermieden werden, denn jeder weitere Vorfall würde die Situation erheblich verschärfen und die Chancen auf eine mildere Beurteilung deutlich verringern.

Alle diese Maßnahmen sind jedoch keine Garantie für eine Strafbefreiung oder Strafmilderung. Jeder Fall wird individuell beurteilt und die Entscheidung liegt letztlich beim Gericht.

5. Fazit

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 12 Monaten geahndet werden.
  • Das Strafmaß und die Folgen können sich erheblich verschärfen, wenn der Fahrer z.B. in einen Unfall verwickelt ist, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder deutlich zu schnell fährt.
  • Wenn Sie ohne Führerschein fahren, weil dieser Ihnen entzogen wurde, verlängert sich die Sperrfrist, in der Sie Ihren Führerschein nicht wiedererhalten. Die Sperrfrist kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen und hängt stark vom Einzelfall ab.
  • Oft lohnt es sich, das Strafmaß und die Sperrfrist von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht überprüfen zu lassen. Dieser kann in Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht oft bessere Ergebnisse erzielen.