Ihr Experte für Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die meisten Menschen sind sich bewusst, wie wichtig die Beachtung juristischer Formalien bei einem Rechtsgeschäft – etwa einem hochpreisigen Kauf – trotz aller Abschlussfreude ist. Dies gilt bei der Erteilung eines Auftrags als Privatperson und ebenso, wenn Sie als Unternehmer Verträge mit Ihren Kunden schließen. Wenn das sogenannte „Kleingedruckte“ nicht beachtet wird, kann dies schnell zu Missverständnissen führen. Nicht selten wird wegen solcher Unstimmigkeiten bei der Abwicklung von Aufträgen die Vertrauensbasis gestört. Schlimmstenfalls gehen Geschäftsbeziehungen vollständig in die Brüche.
Daher ist es dringend erforderlich, dass die wiederholt genutzten Vertragsbedingungen einwandfrei sind. Hierzu zählt nicht nur die rechtliche Fehlerfreiheit, sondern größtmögliche Transparenz durch eine verständliche Formulierung. Auch wenn die Verwendung von juristischen Begriffen nicht immer vermeidbar ist, sind Erläuterungen in möglichst einfacher Sprache geboten. Nicht selten entstehen Missverständnisse von Kunden aufgrund unklarer oder auslegungsbedürftiger Formulierungen.
Die Kanzlei Grasmüller & Wehner ist Ihr Partner in allen Fragen des Vertragsrechts, wozu auch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zählt. Dabei beraten und vertreten wir Sie in München und bundesweit, von der Erstellung Ihrer Vertragsbedingungen bis zur Vertretung bei Streitigkeiten mit Lieferanten oder Kunden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zum Bereich AGB-Recht & Co. und was wir hierbei für Sie leisten können.
- Mit uns auf der sicheren Seite: Erstellung und Prüfung von AGB
- Branchenspezifische AGB – vom Autohandel über Online-Handel bis zum Speditionsgeschäft
- Rechtssichere AGB im Geschäftsleben und vor Gericht
- Rundum sorglos: Einwandfreie AGB für Ihre Verträge
- Ihre AGB auf dem Prüfstand – Wir wissen, wo es hakt
- Bloß nicht – was nicht in die AGB gehört
- Kanzlei Grasmüller & Wehner: Rechtssichere AGB vom Experten
1. Mit uns auf der sicheren Seite: Erstellung und Prüfung von AGB
Wir erstellen Ihre Vertragsklauseln, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) und Nutzungsbedingungen. In AGB werden Vertragsbedingungen möglichst allgemeingültig formuliert, so dass sie für sämtliche Verträge gleicher Art verwendet werden können. Häufig werden mit AGB allgemeine Einkaufsbedingungen oder allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Kaufverträge geregelt. Aber auch bei anderen Vertragstypen, wie bei Werkverträgen, werden AGB standardmäßig verwendet.
Der große Vorteil von AGB ist, dass Sie nicht immer wieder von neuem Ihre Bedingungen verhandeln, beschreiben und formulieren müssen, sondern die einmal erstellten Klauseln auf eine Vielzahl Ihrer Verträge anwenden können. Zudem ermöglichen solch einheitliche Regelungen auch intern eine reibungslosere Vertragsabwicklung.
Zwischen Unternehmern kann über AGB bestimmt werden, wer bestimmte Risiken zu tragen hat. Potentielle Geschäftspartner erhalten so schon im Vorfeld von Abschlüssen einen schnellen Überblick über die „Spielregeln“, sprich die Konditionen des Vertragspartners.
Als erfahrene Anwälte im AGB-Recht in München wissen wir, wie AGB passgenau und rechtssicher formuliert werden, ohne dabei an Verständlichkeit zu verlieren.
2. Branchenspezifische AGB – vom Autohandel über Online-Handel bis zum Speditionsgeschäft
AGB kommen in vielen Bereichen des Zivilrechts zum Einsatz. Daher werden AGB alltäglich in zahlreichen Branchen verwendet, wie insbesondere
- bei Kaufverträgen
- beim Online-Handel, Amazon, Ebay etc.
- bei Dienstleistern, wie z.B. Webdesignern usw.
- bei Vermittlertätigkeiten
- zwischen Mietern und Vermietern
- bei Bauprojekten
- im Speditionsgeschäft und
- in bankrechtlichen Verträgen.
Je nach Geschäftsfeld sind unterschiedliche Regeln zu beachten und der Wortlaut auf diese Besonderheiten abzustimmen. So kann beispielsweise eine mehrwöchige Lieferfrist in der einen Branche üblich, in einer anderen unangemessen lang sein: So leuchtet es dem Kunden ein, dass er bis zur Lieferung des Neuwagens oft ein bis zwei Monate warten muss. Dagegen darf ein Kunde bei einem Kleiderschrank, der laut Online-Möbelversand vorrätig ist, eine rasche Lieferung erwarten; eine sechswöchige Lieferfrist in den AGB wäre unzulässig. Anderes gilt wiederum, wenn es sich bei dem Kleiderschrank um eine Maßanfertigung handelt. Insofern wird deutlich, dass jedes Unternehmen und jede Branche ihre eigenen Vorgaben hat und daher auch unterschiedliche Geschäftsbedingungen benötigt.
Im Online-Handel ist es ganz besonderes erforderlich, einwandfreie und abmahnsichere Rechtstexte zu verwenden, da diese öffentlich zugänglich und für Wettbewerber jederzeit prüfbar sind. Dabei sind für Online-Shops neben AGB auch rechtssichere Widerrufsbelehrungen und Datenschutzerklärungen erforderlich.
Wir wissen, welche speziellen Vorgaben für Ihre Branche gelten und erstellen auf Ihr Unternehmen zugeschnittene AGB. Wir klären Ihre Ausgangssituation und was Sie erreichen wollen, um die Vertragsbedingungen individuell auf Ihre Situation abzustimmen. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, die Besonderheiten Ihres Falles, mögliche Konfliktfälle und Interessenkollisionen zu erkennen und bei der Vertragsgestaltung einzubeziehen. Zugleich berücksichtigen wir dabei die vorgegebenen Grenzen des AGB-Rechts und die neueste Rechtsprechung, um Ihre AGB rechtssicher zu gestalten oder zu aktualisieren.
3. Rechtssichere AGB im Geschäftsleben und vor Gericht
Die Verwendung von AGB ist aufgrund der im bürgerlichen Recht geltenden Vertragsfreiheit möglich, solange dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geschieht. Wir kennen alle Fallstricke, die Sie bei der Erstellung und Verwendung Ihrer AGB beachten müssen.
Wann sind AGB überhaupt zulässig? Grundsätzlich gilt: AGB haben nur Wirkung zwischen Personen, die einen Vertrag miteinander abschließen. Sie wirken nicht wie Gesetze gegenüber jedermann. Vielmehr müssen die AGB den gesetzlichen Vorgaben entsprechen: In den §§ 305 ff. BGB findet sich das AGB-Recht, das der Verwender von AGB beachten muss.
Diese Schutzvorschriften sind nicht anwendbar bei
- Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts und bei
- Tarifverträgen sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen.
Eine weitere Besonderheit gilt für Arbeitsverträge: Bei diesen sind die AGB-Regeln unter Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten anwendbar, wozu auch die Entwicklung der Rechtsprechung im Arbeitsrecht zählt. So können etwa die im Arbeitsrecht üblichen Vertragsstrafen und Ausschlussfristen in einem Formulararbeitsvertrag vereinbart werden, ohne dass dies unter ein Verbot nach AGB-Recht fällt.
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite auch vor Gericht. Selbst bei rechtlich einwandfreien AGB kann es zum Streit mit uneinsichtigen Vertragspartnern kommen. Wenn z.B. Ihr Kunde die Lieferung einer mangelhaften Ware behauptet und gegen Sie prozessiert, werden die von Ihnen verwendeten AGB gerichtlich überprüft.
Doch auch Ihre Konkurrenten können Sie aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abmahnen, wenn Sie unzulässige Klauseln in Ihren AGB verwenden und sich damit einen Vorteil verschaffen, der einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Schließlich können Sie aufgrund des Unterlassungsklagengesetz (kurz UKlaG), durch eine Verbraucherschutzorganisation verklagt werden, wenn die Rechtmäßigkeit Ihrer AGB überprüft werden soll.
Doch nicht jede Klage ist begründet – wir wissen, auf welche Feinheiten des AGB-Rechts es ankommt, um Rechtsprozesse erfolgreich zu führen.
4. Rundum sorglos: Einwandfreie AGB für Ihre Verträge
Ob es um die Erstellung oder die Prüfung von AGB geht – wir achten darauf, dass folgende Voraussetzungen eingehalten werden, damit Ihre AGB wirksamer Bestandteil von Verträgen werden können:
- Es muss sich um vorformulierte Vertragsbedingungen handelt. Dies ist nicht der Fall, wenn Bedingungen für einzelne Verträge individuell ausgehandelt werden.
- Des Weiteren müssen die Bedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Hierbei ist zu unterscheiden, ob diese gegenüber Verbrauchern oder Unternehmern Geltung entfalten sollen:
Gegenüber Verbrauchern muss ein ausdrücklicher Hinweis oder ein Aushang erfolgen. Der Verbraucher muss die Möglichkeit haben, hiervon Kenntnis zu erlangen, er muss sein Einverständnis hierzu erklären und die Bedingungen dürfen nicht überraschend sein. Ausnahmsweise gelten Beförderungsbedingungen, Telekommunikations- und Postbedingungen auch dann, wenn kein ausdrücklicher Hinweis oder Aushang erfolgt (§ 305a BGB).
Gegenüber Unternehmern kommt es darauf an, dass die Bedingungen nach allgemeinen Grundsätzen durch Einigung einbezogen werden. Die Einigung muss entweder ausdrücklich oder stillschweigend – etwa durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben – erfolgen. Soweit die AGB der beiden Unternehmen nicht miteinander übereinstimmen bzw. sich widersprechen, werden sie nicht einbezogen. - Schließlich müssen Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht standhalten.
Bei der Formulierung sind bei AGB, die gegenüber Verbrauchern verwendet werden, mit den §§ 307-309 BGB mehr Vorgaben zu beachten als bei AGB gegenüber Unternehmern. Bei Letzteren müssen nur die Vorgaben des § 307 BGB eingehalten werden, der allgemeine Unwirksamkeitsgründe enthält.
5. Ihre AGB auf dem Prüfstand – Wir wissen, wo es hakt
Gerne überprüfen wir auch Ihre bereits vorhandenen AGB. Zentrale Frage ist stets, ob die AGB wirksam sind und im Streitfall auch vor Gericht durchsetzbar sind.
Hierbei überprüfen wir zunächst, für welche Anwendungsbereiche Sie Ihre AGB einsetzen. Je nachdem gelten unterschiedliche Vorschriften des AGB-Rechts. Der in Rechtsstreitigkeiten häufig maßgebliche Punkt ist die sogenannte Inhaltskontrolle. Dieser Kontrolle unterliegen solche Bestimmungen in AGB, die von gesetzlichen Vorschriften abweichen oder diese ergänzen. Die Inhaltskontrolle für AGB gegenüber Verbrauchern ist aufgrund weitreichenderer Schutzvorschriften umfangreicher als bei solchen gegenüber Unternehmern:
- Zunächst sind absolute Klauselverbote zu prüfen. Hierzu sind in § 309 BGB die Regelungen aufgelistet, die ohne jede Einschränkung verboten sind, etwa die Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
- Als Zweites sind in § 308 BGB häufig verwendete Klauseln aufgeführt, die nicht in jedem Fall unwirksam sind. Bei diesen Regelungen besteht also eine gewisse Wertungsmöglichkeit, die in einem Rechtsstreit durch den Richter vorgenommen wird.
- Im letzten Schritt ist zu prüfen, ob die AGB nach § 307 unwirksam sind. Dies ist der Fall, wenn sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Bei dieser Generalklausel handelt es sich um eine weitere Prüfungsmöglichkeit des Gerichts im Einzelfall.
Wenn die Bestimmungen den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, können die AGB insgesamt oder teilweise unwirksam sein. Bei einzelnen unwirksamen Regelungen bleibt der übrige Vertrag wirksam und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzliche Vorschriften.
6. Bloß nicht – was nicht in die AGB gehört
Gerne sind wir ihnen auch behilflich, wenn Sie sonstige Nutzungsbedingungen oder beispielsweise für Ihren Online-Shop eine Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und sonstige Rechtstexte benötigen.
Zur Widerrufsbelehrung wurde schon mehrfach gerichtlich entschieden, dass die Unterbringung in den AGB gegen das Widerrufsrecht verstoßen kann. Problematisch ist, dass Verbraucher die Widerrufsbelehrung nicht in den AGB erwarten und die so wichtige Information dort schnell untergehen kann. Rechtssicherer ist, über das Widerrufsrecht in einer eigenständigen Belehrung zu informieren.
Gleiches gilt auch für Datenschutzerklärungen. Ein eigenständig einsehbarer Text, der auf allen Seiten des Online-Shops abrufbar ist, ist auch hier dringend anzuraten. Gerade beim Datenschutz drohen nämlich kostspielige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
7. Kanzlei Grasmüller & Wehner: Rechtssichere AGB vom Experten
Wenn Sie als Unternehmer AGB verwenden, können Sie bei unzulässigen Klauseln nicht nur von Ihren Vertragspartnern, sondern auch von Konkurrenten oder Verbänden in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Um böse Überraschungen bei der Anwendung zu vermeiden, sollten Sie nicht mit Textbausteinen aus Mustervorlagen experimentieren. Weil diese vorformulierten Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften zur Anwendung kommen, lohnt sich die Beauftragung von erfahrenen Rechtsanwälte für AGB. Diese wissen, worauf es für zulässige AGB ankommt.
Gerne unterstützen wir Sie in München auch bei allen weiteren Fragen zum AGB-Recht und zu sonstigen Vertragsbedingungen mit unserer vertragsrechtlichen Expertise.